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  • Arbeitsvermittlung von gewerblichen Berufen

    Vermittlung von gewerblichen Berufen

    Sie sind auf der Suche nach einer neuen Fachkraft im gewerblichen Bereich? Dann wenden Sie sich an uns. Wir suchen für Sie den bestmöglichsten Mitarbeiter und Sie haben dabei kaum Aufwand.
    Gewerbliche Berufe sind die produzierenden und verarbeitenden Berufe in der Industrie und im Handwerk. Dazu zählen noch diverse dienstleistende Berufe. Gewerbliche Berufe sind zum Beispiel Mechatroniker, Zerspanungsmechaniker, Schweißer, Fachlagerist und noch viele mehr.
    Sollten Sie uns damit beauftragen, neue gewerbliche Fachkräfte für Sie zu suchen, filtern wir für Sie den Bewerber heraus, der genau zu Ihren Vorgaben passt.

    Stelle schreiben und veröffentlichen
    Das erste was wir nach Ihrem Auftrag machen, ist die Stelle zu schreiben bzw. zu erstellen. Wir schreiben genau was für Aufgaben Ihr neuer Mitarbeiter erledigen muss (z.B. das Ein- und Auslagern der Waren), welche Forderungen bzw. Voraussetzungen der Bewerber erfüllen muss (z.B. ob er eine bestimmte Ausbildung absolviert haben muss) und was Sie Ihrem neuen Mitarbeiter bieten (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
    Nachdem wir die Stelle geschrieben haben, veröffentlichen wir diese auf unserer Homepage und auf verschiedensten Jobplattformen. Diese lesen dann die Bewerber und bewerben sich darauf dann bei uns.

    Das Ausfilterungsverfahren
    So wenn dann die ersten Bewerbungen bei uns eingehen, prüfen wir genau, ob diese dann zu Ihren Vorgaben passen. Sollten Sie es nicht, schicken wir diese gar nicht erst zu Ihnen. Sollten Sie aber doch zu Ihnen passen, informieren wir Sie natürlich darüber und schicken Ihnen die Bewerbungsunterlagen bzw. die Bewerberdaten zu. Sie können dann immer noch selbst entscheiden, ob Sie den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen oder ob er doch nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

    Sie sehen also, wir arbeiten mit höchster Qualität, um Ihnen schnellst möglichst einen neuen Mitarbeiter zu verschaffen. Sie erhalten keine Bewerbung, bevor Sie von uns vollständig geprüft wurde. Somit ersparen Sie sich den ganzen Bewerbungsstress und können sich ganz beruhigt Ihrer Arbeit widmen, denn wir erledigen das für Sie.
    Sollten Sie jetzt immer noch Fragen dazu haben, wie wir die Vermittlung gewerblicher Berufe angehen, rufen Sie uns einfach unter der Nummer 0351 270 464 0 an und ein fachkompetenter Mitarbeiter wird sich für Ihre Fragen Zeit nehmen.

  • Arbeitsvermittlung, wie funktioniert das?

    Sie haben bestimmt schon oft eine Anzeige einer privaten Arbeitsvermittlung im Internet oder in der Zeitung gesehen. Da stellt sich Ihnen doch bestimmt die Frage, wie genau funktioniert so eine Arbeitsvermittlung? Und genau das wollen wir Ihnen in diesem Artikel erklären.

    Arbeitsvermittler vermitteln Arbeitsplätze an Jobsuchende sowie Arbeitnehmer auf freie Arbeitsstellen. Arbeitgebern schlagen sie Bewerber vor, die genau den Anforderungen entsprechen, die der Arbeitgeber vorher dem Vermittler mitgeteilt hat. Um sich von den Fähigkeiten des Bewerbers zu überzeugen, führt der Vermittler meistens ein ausführliches Gespräch mit dem Bewerber. Die Betriebe, zu denen der Arbeitsvermittler vermittelt, kennt er meist persönlich. Zumindest liegt ihm jedes Mal eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Tätigkeiten vor.
    Die Beauftragung eines Arbeitsvermittlers kann durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erfolgen.
    Die Höhe der Entlohnung bei der Beauftragung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich frei vereinbar. Wenn Führungspersonen vermittelt werden entspricht das Gehalt durchschnittlich drei Monatsgehältern.
    Bei der Beauftragung durch den Arbeitnehmer ist die Höhe der Vergütung gesetzlich geregelt. Die Höhe der Vergütung entspricht 2500 € brutto. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten und wird in den meisten Fällen durch einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit geregelt. Die erste Auszahlung erfolgt nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Wochen, die zweite nach 6 Monaten. Die Auszahlung erfolgt auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer auch noch weiterhin in dem Betrieb arbeitet bzw. angestellt ist.
    Denn das Vermittlungshonorar stellt ein Erfolgshonorar dar. Das bedeutet, wenn der Vermittler nicht erfolgreich tätig wird, entsteht für ihn kein Anspruch auf die Honorarzahlung. Das heißt der Vermittler muss erfolgreich vermitteln um bezahlt zu werden.
    Neben den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch nehmen die Bestimmungen zum Datenschutz einen breiten Raum innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen ein.
    Seit 2002 ist die Tätigkeit als Arbeitsvermittler nicht mehr erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Gewerbeanmeldung reicht vollkommen aus.
    Außerdem ist kein bestimmter Befähigungsnachweis für die Tätigkeit als privater Arbeitsvermittler vorausgesetzt. Diese wird jedoch für die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Berufsverband gefordert. Anerkannt werden in der Regel die Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann sowie das Studium der Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Personalwesen.
    Arbeitsvermittlungen werden immer mehr von Arbeitgebern, sowie Arbeitnehmern bevorzugt, denn diese sind häufiger erfolgreich tätig als Arbeitsagenturen vor Ort. Eine mögliche Ursache könnte das Vergütungsmodell sein. Denn wenn man nur nach Erfolg bezahlt wird, bemüht man sich entsprechend intensiver um eine erfolgreiche Vermittlung. Arbeitgeber geben außerdem noch an, dass ihnen so gut wie keine vollkommen ungeeigneten Bewerber vorgeschlagen werden. Und das erleichtert ihre Auswahl um einiges.
    Als seriös gelten Arbeitsvermittlungen meistens dann, wenn sie in einem Berufsverband Mitglied sind. Außerdem sind seriöse Arbeitsvermittler oft in Besitz bestimmter Zertifikate, die die Seriosität unterschreiben. Vermittler bieten meistens auch ein unverbindliches und kostenloses Informationsgespräch an. Große Vermittlungsagentur wir wir zum Beispiel finden nicht nur das passende Personal in Dresden, sondern sind im ganzen Bundesgebiet schlagkräftig bei der Rekrutierung von Personal.

    Im Groben und Ganzen funktioniert so eine private Arbeitsvermittlung. Wir hoffen wir konnten Ihnen mit diesem Artikel Ihre Fragen beantworten. Sollten trotzdem noch Fragen offengeblieben sein, kontaktieren Sie uns doch einfach.

    info@akademie-bv.de oder 0351 270 464 200

  • Das richtige Personal finden

    .. eine Aufgabe, die sicher nicht immer einfach ist und viel Zeit & Energie frisst.
    Doch weil ohne gute Mitarbeiter kein Unternehmen dieser Welt bestehen kann, nimmt man sich diese Zeit gerne. Oder noch besser: Wir nehmen uns diese Zeit gerne – für Sie.

    Welche Möglichkeiten der Suche gibt es?

    Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten neue Mitarbeiter zu finden. Anzeigen auf der eigenen Homepage, über den Bekanntenkreis bestehender Mitarbeiter, Anzeigen und Zeitungen und viele mehr. Doch die vielleicht effektivste Art, betrachtet man Kosten und Leistung im Verhältnis zueinander, ist die Mitarbeitersuche über Arbeitsvermittler.

    Nicht nur, dass diese auf einen vorhandenen Pool von Bewerbern zugreifen können, die Arbeit solcher Vermittler kann, zumindest bei uns, durch einen Gutschein der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden. Somit fallen für Sie als Arbeitgeber i.d.R. keine Kosten an.

    Was ist wichtig?

    Damit wir unsere Arbeit effektiv gestalten können, benötigen wir natürlich Informationen.
    Was soll der Bewerber können, welche Stelle ist zu besetzen, welche Zeugnisse/Zertifikate benötigt er, usw. Auch wichtig sind die Rahmenbedingungen der Stelle, also Arbeitszeit, Vergütung und sonstige wichtige Informationen, die potenzielle neue Mitarbeiter anlocken.
    Mit diesen Informationen können wir aussagekräftige Stellenanzeigen schalten und Ihnen passende Bewerber zuarbeiten.

    Wieso wir?

    Damit Sie ihre Zeit für Ihre Kompetenzen nutzen können, übernehmen wir die Bewerbersuche für Sie. Mit den o.g. Informationen suchen wir den oder die passenden Bewerber/innen für Ihre Vakanz.
    So können Sie sich diese wertvolle Zeit sparen und am Ende von unserer professionellen und fachkundigen Suche profitieren.

    Da unsere Vermittler jeden Bewerber kennen, die Stärken, Schwächen & Qualifikationen, finden wir garantiert den bestmöglichen Bewerber für Sie.

    Die von uns betreuten Unternehmen haben bei uns immer ihren festen persönlichen Ansprechpartner, denn Vertrauen basiert immer auf Kennen. Durch diese enge Zusammenarbeit soll die Bewerbersuche noch effizienter werden. Selbstverständlich unterliegt jegliches Wissen strengster Vertraulichkeit.

    Bereits seit 2013 sind wir Erfolgreich am Markt vertreten und zählen Unternehmen nicht nur in Dresden, sondern ins ganz Deutschland zu unseren Partnern.

    Möchten Sie zukünftig auch zu unseren Partnern zählen? Informieren Sie sich gerne über Leistungen, auch abseits der reinen Bewerbersuche. Unter der Rufnummer 0351 270 464 214 erreichen Sie Frau Härtig die sich kompetent um Ihre Personalanfragen kümmern wird.

    Ihr Team der AFBV

  • Bewerbungscoaching in Dresden

    Bewerbungstraining – Inhalte, Ziele und wieso es sich lohnt!

    Unser heutiger Arbeitsmarkt ist nicht mehr vergleichbar mit früher, als sich Arbeitgeber die Rosinen herauspicken konnten. Nein, heutzutage haben wir einen sog. Arbeitnehmer-Markt, durch den sich für dich als Bewerber großartige Möglichkeiten ergeben. Welches das sind und wie man diese am besten nutzt erklären wir im folgenden Text.

    Das Ziel:

    Ziel eins guten Bewerbercoachings ist es, die eigene Person und deren Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten optimal zu verkaufen. So kann man nicht nur die üblichen Stellenangebote sinnvoll nutzen, sondern auch jene Stellen in Angriff nehmen, die sonst eigentlich außerhalb unserer Möglichkeiten lagen.

    Natürlich geht es aber nicht nur darum, einen Bewerbungsablauf optimal zu planen und durchzuführen. Es geht auch darum insgesamt eine umfangreiche Vorbereitung auf Bewerbungen allgemein zu schaffen, sodass du auch zukünftig dazu in der Lage sein wirst dich in Bewerbungsverfahren durchzusetzen.

    Die Inhalte:

    Als aller erstes steht die Frage nach den Zielen, die du verfolgst. Welche Stellung willst du erreichen, wie muss der Job aussehen, was muss er mitbringen usw.
    Mit diesen Fragen stecken wir den Rahmen ab, in dem wir uns bewegen und mit dem wir arbeiten. Denn nur so wissen wir, wohin wir wollen und was für dafür tun müssen.

    Damit wir aber auch wissen wo wir aktuell stehen, wird es immer eine Kompetenzfeststellung geben, in der wir gucken was der bisherige Lebenslauf hergibt. Somit wissen wir, was du gut kannst und können diese Kompetenzen optimal verkaufen.

    Wissen wir, wo wir stehen, was wir wollen und was wir können, erarbeiten wir gemeinsam eine Strategie um die abgesteckten Ziele zu erreichen. Die Ausrichtung aller Bewerbungsaktivitäten soll ein optimales Ergebnis für dich liefern. Hier lohnt es sich aber auch über berufliche Perspektiven oder Alternativen zu sprechen, da -wie eingangs bereits erwähnt- die Möglichkeiten aktuell vielfältiger sind denn je. Eine berufliche Neuorientierung zum Beispiel ist nichts ungewöhnliches und die beste Zeit dafür ist wohlmöglich aktuell.

    Da der Dschungel des Arbeitsmarktes bisweilen sehr unübersichtlich ist, ist hier die kompetente Beratung und das kundige Coaching so entscheidend. Mittels Arbeitsmarktanalyse kann man die Branchen finden, in denen aktuell die besten Stellen für dich warten.

    Natürlich widmen wir uns auch dem wichtigsten Teil einer Bewerbung – den Unterlagen.
    Ein einladendes Deckblatt und das optimale Anschreiben mit den passenden Formulierungen öffnen Tür und Tor für die Chance, die man sich erhofft. Ein lückenloser Lebenslauf leistet die nötige Überzeugungsarbeit und aussagekräftige Zeugnisse bzw. Zertifikate runden das Ganze ab.

    Doch gut schreiben können viele. Damit deine Bewerbung also nicht einfach in einem Turm aus Papier verschwindet, lohnt es sich den ein oder anderen Blick auf alternative Möglichkeiten der Bewerbung zu werfen. Auch hier helfen erfahren Coachs, die auf dem aktuellsten Stand sind und wissen, was deinem zukünftigen Chef gefällt.

    Da wir wussten, wo du deinen Traumjob findest und dir mit Hilfe unserer perfekten Bewerbung ein Vorstellungsgespräch beschafft haben, sorgen wir auch hier für beste Bedingungen.
    Denn damit die letzte Hürde einer Bewerbung nicht schief geht, gibt es hier massig Tipps & Tricks wie man sich am besten präsentiert und wie man die Konkurrenz in den Schatten stellt. Intensive Vorbereitung und verschiedene Übungsmethoden helfen dir dabei.

    Wieso es sich aktuell so lohnt?

    Wie eingangs erwähnt, haben Bewerber aktuell die „Macht“ auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist es aktuell so lohnenswert seine Horizonte neu abzustecken und Stellen in Angriff zu nehmen, die früher vielleicht mal in weiter Ferne lagen.

    Deshalb nicht lange zögern, sondern direkt eine Beratung für ein Bewerbercoaching in Dresden vereinbaren. Je nachdem, was wir gemeinsam erreichen wollen, stellen wir dir die besten Inhalte zur Verfügung.

    Kosten des Bewerbercoaching?

    Dieses Bewerbercoaching wird zu 100% über die Agentur für Arbeit finanziert. Egal ob Sie aus Dresden oder dem Umland wie Pirna, Freital oder Bautzen kommen, die Fahrtkosten werden übernommen.

    Nutzen Sie die Chance und kontaktieren Sie uns unter 0351 270 464 201 oder per Mail unter info@akademie-bv.de

  • Wo kann man gute Jobs finden?

    Früher hat jeder gespannt auf die tägliche regionale Zeitung gewartet, um die neuen Stellenangebote zu durchforsten. Heute guckt jeder nur noch ins Internet, tippt den Job und den Heimatsort ein und erhält hunderte an Stellenangeboten. Das Internet hat die Jobsuche um vieles einfacher gemacht. Ein großes Problem ist dadurch entstanden. Keine Jobbörse deckt im Internet wirklich alles ab. Das heißt, eine Vielzahl von passenden Stellenangeboten flutscht Ihnen durch die Finger. Wir zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten an alle Stellenangebote zu kommen.

    Zeitung:
    Früher war das die beste Möglichkeit, um anpassende Stellenangebote zu kommen. Heute wird der Blick in die Zeitung oft vergessen, weil alle zu sehr auf das Internet fokussiert sind. Dabei stellen viele Firmen ihre Stellenanzeigen ausschließlich in die Zeitung, weil sie damit die besten Erfahrungen gemacht haben. Gerade überregionale Zeitungen sind für Stellen im Wissenschaftsbereich unglaublich wichtig und präsent.

    Meta-Jobbörsen:
    Bei Meta-Jobbörsen kann mit wenigen Klicks, mehrere Jobbörsenseiten auf einmal durchsuchen. Es werden da teilweise nicht nur Jobbörsen durchsucht, sondern es werden auch Firmenseiten unter die Lupe genommen. Für den ersten Überblick ist diese Art der Jobsuche ideal. Aber bei Meta-Jobbörsen sind oft keine spezifischen Einschränkungen möglich. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Ergebnisse nicht unbedingt übersichtlich sind. Solche Meta-Suchmaschinen sind zum Beispiel indeed.de, kimeta.de und opportuno.de.

    Branchenspezifische Jobbörsen:
    Die branchenspezifischen Jobbörsen sind auf einzelne Branchen spezialisiert. Passende Stellenangebote sind oft auf solchen Seiten zu finden. So ist die Seite hotelcareer.de auf den Hotelbereich spezialisiert, jobvector.de auf Naturwissenschaftler und dasauge.de beschäftigt sich mit Medienleuten und Kreativen. Um die passende Internetseite zu finden, fragen Sie am besten beim jeweiligen Branchenverband nach, welche Jobbörse für Sie am relevantesten ist.

    Jobbörse der Arbeitsagentur
    Diese Möglichkeit der Jobsuche wird sehr häufig übersehen. Das liegt daran, dass zu viele Jobbörsen von kommerziellen Anbietern auf dem Markt tätig sind. Dabei sollte die Arbeitsagentur, gerade für Jugendliche, die Anlaufstelle Nummer eins sein. Alleine schon wegen des Berufsinformationszentrums sollte die Arbeitsagentur wieder viel mehr Aufmerksamkeit bekommen. Die Arbeitsagentur hat eine so lange Tradition, dass sie für viele Firmen die einzige Jobbörse ist, auf der sie Stellenangebote veröffentlichen.

    Firmen-Homepages:
    Eine Vielzahl an Unternehmen veröffentlicht ihre Stellenangebote nur auf Ihrer eigenen Homepage, weil ihnen sonst hunderte an Bewerbungen zugeschickt würden. Die Zeit zur Auslesung der Bewerber können oder wollen viele Firmen nicht aufbringen. Um nicht jede Firmen-Homepage einzeln zu durchforsten, gibt es Meta-Suchmaschinen, die Ihre Suche erleichtern. Solche Suchmaschinen wären jobscanner.de, yovadis.de oder jobsuma.de.

    Beruflich soziale Netzwerke:
    Als Beispiel für beruflich soziale Netzwerke zählen Xing oder LinekdIn. In solchen sozialen Netzwerken sollten Sie bestenfalls ein aktuelles Profil verwenden. Das heißt Sie sollten regelmäßig Ihr Profil aktualisieren. Viele Personaler suchen sich Ihre Bewerber auf solchen Netzwerken heraus, bevor die Stelle überhaupt ausgeschrieben ist. Um Personaler auf sich aufmerksam zu machen, sollten Sie sich immer wieder an fachlichen Diskussionen beteiligen.

    Headhunter
    Headhunter sind Angestellte, die im Auftrag des eigenen Unternehmens, anderen Unternehmen die Führungskräfte und Angestellte abwerben. Das heißt, Sie suchen sich nicht einen Headhunter, sondern der Headhunter sucht Sie. Eine Stelle, die der Headhunter versucht zu besetzen, wird oft gar nicht ausgeschrieben. Sollten Sie ein Berufsanfänger sein, wird der Headhunter vermutlich nicht auf Sie zukommen, weil der Headhunter nur nach Leuten sucht die Berufserfahrungen haben. Nach 6 Berufsjahren sollten Sie sich erst darüber Gedanken machen.

    Bekanntenkreis
    Der Bekanntenkreis wird viel zu wenig genutzt. Oft wissen Freunde oder Familienmitglieder viel eher über eine freie Stelle Bescheid, als die Stelle überhaupt ausgeschrieben wird. Deshalb sollten Sie Ihren Bekanntenkreis informieren, wenn Sie einen neuen Job suchen.

    Sollte Ihnen diese Übersicht immer noch nicht bei Ihrer Entscheidung geholfen haben oder Ihnen ist das ganze zu Umständlich und wollen sich bei der Suche helfen lassen, wenden Sie sich einfach an eine private Arbeitsvermittlung, am besten an die AFBV GmbH (https://akademie-bv.de/arbeitnehmer/aktuelle-stellenangebote), und lassen sich bei der Suche unterstützen.

    Wir freuen uns auf ihren Anruf!

    0351 270464214 Frau Härtig

  • Jobbörsen, Stellensuche, Personal und die Hindernisse dabei

    Wir für alle!

    Hier kommt Licht in das Dunkel der tausenden Stellenbörsen!

    Welcher Arbeitsuchende und welcher Arbeitgeber kennt das nicht?
    Tausende elektronische Stellenbörsen, hunderte doppelt veröffentlichte Stellen und jede fünfte Stelle ist bereits besetzt. Kritisiert werden seitens des Arbeitgebers und des Arbeitsuchenden vor allem die unüberschaubar große Zahl entsprechender Seiten sowie die Menge an wertlosen Annoncen, die sich von Server zu Server weiterverbreiten. Es mangelt zudem an ausgefeilten Tools, die eine spezielle Suche im Informationschaos ermöglichen würden.

    Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung!

    Für Arbeitsuchende:
    Für Arbeitsuchende filtern wir nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Qualifikationen geeignete Jobangebote heraus. Durch persönliche Gespräche, Fachinterviews Ihrer Branchenzugehörigkeit und genauer Vorauswahl treffender Stellen, schaffen wir es immer wieder erfolgreiche, langfristige Vermittlungen zu generieren. Natürlich klappt dies nicht immer, aber wir sind täglich mit Leidenschaft Bemüht vielen Jobsuchenden einen beruflichen Neustart zu ermöglichen.

    Für Arbeitgeber:
    Wir haben den Durchblick, übernehmen Ihre Personalsuche ohne großen Dschungel ganz nach Ihren Vorgaben und Wünschen. Sparen Sie Zeit, langwierige Ausschreibungen in unzähligen Jobbörsen und teuren Zeitungsanzeigen zu annoncieren und zu pushen. Hierbei kann Sie eine Flut an unpassenden Bewerbungen ereilen oder der Bewerberandrang ausbleiben. Profitieren Sie von unserem Knowhow, wir erstellen in genauster Absprache mit Ihnen Ausschreibungen, selektieren geeignete Kandidaten vor und punkten mit qualitativ erstellten Bewerberprofilen.

    Gespart werden kostbare Zeit, wertvolles Geld und stresserprobte Nerven!
    Sprechen Sie uns an!

    Sindy Härtig
    0351 270464214
    haertig@akademie-bv.de

  • Eingliederungszuschuss EGZ beantragen und ausfüllen

    Eingliederungszuschuss, aber warum und wofür?

    Wir vermitteln Personal! ABER es gibt hierbei Nebenprozesse die durchaus nützlich sind für Arbeitgeber.
    Wenn Sie neues Personal einstellen wollen, sollten im Vorfeld auch überprüft werden ob Möglichkeiten der Förderungen in Anspruch genommen werden können. Wir beantragen Eingliederungszuschüsse für unsere Firma, aber auch regelmäßig für Firmen, denen wir Mitarbeiter vermittelt haben.
    NUN bieten wir diese Dienstleistung unabhängig von einer Vermittlung an und zwar wie immer ERFOLGS ABHÄNGIG. Nur wenn es eine Förderung gibt werden wir entlohnt.

    Eingliederungszuschuss, auch EGZ genannt, KANN für Arbeitnehmer, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind beantragt werden.

    Heute bekamen wir wieder ein riesenlob für unsere professionelle Hilfe bei der Beantragung der Zuschüsse vom Arbeitsamt.
    Wir haben wieder den Höchstsatz raus geholt!! 50% für 6 Monate.

    Über welche Beträge sprechen wir:

    bei einer Bemessungsgrundlage (Bruttolohn + pauschalisierter Arbeitgeberanteil mit 20%) von 1800 €
    und einer Förderhöhe von 50%
    macht das pro Monat 900€ Arbeitgeber Zuschuss.
    Macht bei z.bsp. bei 6 Monaten Förderdauer einen Eingliederungszuschuss in Höhe von 5400 €!!

    Damit haben wir weiterhin eine 100% Quote bei der erfolgreichen Beantragung dieser Leistung.

    So gibt es wie immer Stolpersteine die zu beachten sind. Es kommt hierbei schon auf den richtigen Zeitpunkt der Beantragung an, ist dieser Zeitpunkt falsch gewählt- gibt es keine Zuschüsse vom zuständigen Amt.

    Wir können auch Ihnen helfen, das Beste aus diesem Prozess herauszuholen. Mit uns ist die Beantragung von Eingliederungszuschüssen leicht gemacht.

    Fragen Sie uns info@eingliederungszuschuss.com

    oder

    besuchen Sie uns unter www.eingliederungszuschuss.com Ihr Team vom EGZ

  • Arbeitsvermittlung ist Vertrauenssache

    Wir werden immer wieder von Arbeitssuchenden kontaktiert die noch in Arbeit sind. Hier muss man Fingerspitzengefühl beweisen. Die Bewerber wollen sich verändern ohne das Ihr jetziger Arbeitgeber unbedingt etwas davon mitbekommt. Niemand will seinen Job verlieren nur weil etwas durchsickert.

    Wir arbeiten absolut diskret und immer nach den Vorgaben unserer Kunden!! Niemand erfährt von Ihrer Bewerbung ohne das Sie es wissen. Jedes Arbeitsangebot wird mit unseren Kunden durchgesprochen bevor der neue Arbeitgeber etwas von Ihrer Bewerbung erfährt.
    Eigentlich sollte dies normal sein. Leider erfahren wir immer wieder das andere Arbeitsvermittlungen Profile der Arbeitssuchenden ohne ihr Wissen und Einverständnis an Arbeitgeber versendet werden. Uns erreichen auch immer wieder Newsletter von Vermittlungsagenturen wo Bewerber wahllos umher gesendet werden ohne das eine Anfrage von uns vorlag. Ich finde dieses Verhalten sehr fraglich und bezweifle das ALLE die im Newsletter stehen davon so in Kenntnis sind.

    Suchen Sie sich ihre Arbeitsvermittlung genau raus, hier steht Qualität vor Quantität!!

    haben Sie Fragen? Sie können uns jederzeit kontaktieren und wir beantworten Ihre Fragen gern. https://akademie-bv.de/kontakt

  • Selbständigkeit als Alternative?? Unsere Partner führen Sie zum Erfolg!!!

    Selbstständigkeit als Alternative zur Anstellung.

    Selbstverwirklichung, eigene Ideen umsetzen, Unabhängigkeit - wer so einen Arbeitsplatz sucht, wird nach Dienstbeginn manchmal enttäuscht. Als Alternative zum Angestelltendasein bietet sich hier die Selbstständigkeit an. Eine Existenzgründung ist formal leicht gemacht, doch der Umfang an Aufgaben, der auf den jungen Selbstständigen zukommt, ist oft riesig und unüberschaubar.

    Existenzgründerseminare helfen, die Selbstständigkeit zu prüfen.

    Um eine Entscheidung zu treffen, ob sich das Risiko der Selbstständigkeit lohnt, gibt es spezielle Existenzgründerseminare, welche finanziell vom Staat gefördert werden. Für einen Eigenanteil von 40 Euro bekommen angehende Unternehmen wertvollen betriebswirtschaftlichen Input, Zugang zu Gründungsexperten und können ihre Entscheidung zu gründen, auf den Prüfstand stellen. Zudem stellt die Teilnahme eine Grundvoraussetzung für den Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit dar.

    Abgleich Job versus Gründung noch im April durchführen.

    https://gruender.tips/existenzgruenderseminar/

  • Wie arbeiten wir als Arbeitsvermittlung?? So!!

    https://www.youtube.com/watch?v=lZ67cy98aLo

  • Betriebsruhe von 20.12.2014 bis 04.01.2015

    Wir sagen danke für ein erfolgreiches Jahr 2014. Wir möchten uns auch beim gesamten Team der AFBV bedanken für das geleistete. Wir bedanken uns auch bei allen Kunden und Partner für das entgegen gebrachte Vertrauen. Die AFBV wünscht allen besinnliche Feiertage mit einem fleißigen Weihnachtsmann und eine guten Rutsch ins Jahr 2015.

    Bis zum 05.01.2015, Eurer Team der AFBV.

  • Die Regelungen zum Mindestlohn

    Im Januar kommt er – der Mindestlohn für alle. Egal ob man nun dafür oder dagegen ist, man kommt nicht drumherum sich mit dem Thema näher zu beschäftigen. Aus diesem aktuellen Anlass heute eine kleine Zusammenfassung zum Thema mit den wichtigsten Regelungen.

    1. Anwendungsbereich

    Geregelt ist der Mindestlohn im Mindestlohngesetz (MiLoG). Dieses Gesetz findet grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung, die im Bundesgebiet beschäftigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber im In- oder Ausland seinen Sitz hat. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, das heißt bestimmte Gruppen zählen nicht als Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG und unterfallen damit nicht dem Mindestlohn.

    a) Praktikanten

    Grundsätzlich muss auch Praktikanten im Sinne des Bundesbildungsgesetzes (BBiG) der Mindestlohn gezahlt werden, es sei denn eine der folgenden Ausnahmen findet Anwendung:

    Pflichtpraktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung oder Hochschulausbildung
    Orientierungspraktikum zur Orientierung für die Berufsausbildung oder Studium (bis zu 3 Monate)
    freiwilliges Praktikum begleitend zur Berufs- oder Hochschulausbildung (Bis zu 3 Monate)
    Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III
    Berufsausbildungsvorbereitung gemäß §§ 68 – 70 BBiG

    Wichtig zu wissen ist, dass bei Überschreitung der oben genannten 3-Monatsfrist der Mindestlohn ab dem ersten Tag gezahlt werden muss.

    b) weitere Sonderfälle

    Kinder bis (15 Jahre) und Jugendliche (von 15 bis 18 Jahre) ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom MiLoG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte hier verhindern, dass für Jugendliche eine ungelernte Tätigkeit attraktiver ist als eine Berufsausbildung.

    Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind ebenfalls Auszubildende, das heißt, Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Personen, die unmittelbar vor ihrer Beschäftigung langzeitarbeitslos waren (ein Jahr und länger), muss in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung ebenfalls kein Mindestlohn gezahlt werden.

    c) temporäre Sonderfälle

    Bis zum 31.12.2017 gehen die Regelungen in abweichenden Tarifverträge dem MiLoG vor, wenn sie als allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Gleiches gilt für alle Mindestlöhne auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

    Eine Übergangsregelung gibt es für Zeitungszusteller. Diese erhalten ab dem 01.01.2015 75%, ab dem 01.01.2016 85% und ab dem 01.01.2017 100% vom gesetzlichen Mindestlohn. Ob diese Ausnahme mit der Begründung “Gewährleistung einer funktionierenden Pressefreiheit” wirklich notwendig ist, soll hier mal unkommentiert bleiben.

    Eine weitere Sonderregelung findet sich im MiLoG bei den grundsätzlich unter den Mindestlohn fallenden Saisonarbeitern. Diese können genau wie geringfügig Beschäftigte versicherungsfrei beschäftigt werden, wenn die Tätigkeit nicht länger als drei Monate oder 70 Tage im Jahr ausgeübt wird. Diese Regelung tritt jedoch am 31.12.2018 außer Kraft.

    2. Höhe und Berechnung

    Jeder Arbeitnehmer/in hat ab dem 01.01.2015 einen Anspruch auf 8,50 € brutto je Zeitstunde. Eine Zeitstunde, in diesem Sinne, ist jede Stunde, die für das konkrete Arbeitsverhältnis als Arbeitszeit gilt. Außerdem gilt neben den Regelungen in den Arbeits- und Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen natürlich auch das Arbeitszeitgesetz.

    Im MiLoG ist nicht geregelt, welche einzelnen Vergütungsbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist eine Anrechnung dann möglich, wenn sich dadurch das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Vergütung nicht verändert. Was heißt das aber nun im Einzelnen?

    a) Zuschläge

    Bei Zuschlägen handelt es sich um Vergütungsbestandteile für zusätzliche Leistungen. Zum Beispiel Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtzuschläge, Schichtzulagen oder Überstundenzuschläge. Diese können nicht dem Mindestlohn zugerechnet werden, da damit ein Mehr an Arbeit oder besondere Bedingungen (Gefahren- oder Schmutzzulage) vergütet werden sollen.

    b) Sachbezüge, Sonderzahlungen

    Angerechnet werden dürfen solche Vergütungsbestandteile, die als direkten Gegenwert für die normale Arbeitsleistung gezahlt werden. Beispiele dafür sind:

    Als Äquivalent gewährte Kost und Logis, Werkswohnungen, Fahrtgeld
    Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur dann, wenn es innerhalb der Fälligkeit des Mindestlohnes anteilig unwiderruflich tatsächlich gezahlt wird
    Gratifikationen, Boni, Tantieme u.ä., wenn damit nur die eigentliche Arbeitsleistung honoriert wird und die Auszahlung innerhalb der Fälligkeit des Mindestlohnes erfolgt
    bei Provisionen und Zielvereinbarungen mit längeren Zeitintervallen muss ungeachtet dessen monatlich der Mindestlohn gezahlt werden

    Wichtig ist, dass in jedem dieser Fälle keine Anrechnung auf den Mindestlohn erfolgen darf, wenn die Zahlung unter einem Rückforderungsvorbehalt steht, das heißt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber die Zahlung zurückfordern kann, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen bis zu einem bestimmten Stichtag verlässt.

    c) Stück- und Akkordlohn

    Eine Anrechnung ist möglich, wenn eine Umrechnung auf Zeitlohn möglich ist, ansonsten muss auf Zeitlohn umgestellt werden.

    d) Minijobs

    Der Mindestlohn in Höhe von erst einmal 8,50 € gilt auf für geringfügig Beschäftigte. Die Minijobgrenze bleibt jedoch bei 450,00 € im Monat. Aus diesem Grund muss hier geprüft werden ob die Arbeitsstunden herabgesetzt werden müssen, um nicht in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu rutschen.

    3. Fälligkeit

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mindestlohn wie vereinbart, spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Also muss zum Beispiel der Lohn für Oktober spätestens am letzten Bankarbeitstag des Novembers gezahlt werden.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden Arbeitszeitkonten, auf welchem Überstunden eingestellt werden können. In diesem Fall müssen die eingestellten Mehrarbeitsstunden innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Erfassung durch bezahlte Freizeit oder Zahlung des Mindestlohnes ausgeglichen werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Anspruch auf Mindestlohn nicht schon durch die monatlichen Zahlungen erfüllt ist. Wenn ein Arbeitnehmer monatlich soviel verdient hat, das selbst bei Hinzurechnung der angefallenen Überstunden in diesem Monat die Mindestlohngrenze eingehalten wurde.

    Der Anspruch auf Mindestlohn ist ab dem 01.01.2015 unabdingbar, das heißt Vereinbarungen, die den Anspruch beschränken oder ausschließen, sind unwirksam. Ein Verzicht ist nur in Form eines gerichtlichen Vergleichs möglich.

    Auch die Verwirkung des Anspruchs auf Mindestlohn ist ausgeschlossen. Die oftmals in Arbeitsverträgen zu findenden Ausschlussfristen sind nicht auf den Anspruch auf Mindestlohn anwendbar. Hier sollte über eine entsprechende Ergänzung nachgedacht werden, da sonst das Risiko besteht, dass die gesamte Regelung unwirksam sein könnte.

    4. Dokumentation und Meldepflichten

    Bei der Beschäftigung bestimmter Arbeitnehmer im Mindestlohnbereich bestehen umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten.

    Insbesondere betrifft dies geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer in den Bereichen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Dazu zählen die folgenden Bereiche:

    Baugewerbe
    Gaststätten, Beherbergung, Personenbeförderung
    Spedition-, Transport-, Logistikgewerbe
    Schausteller
    Forstwirtschaft
    Gebäudereiniger
    Fleischwirtschaft
    Messeaufbau

    Die Dokumentation muss den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit enthalten. Sie muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Verantwortlich ist der Arbeitgeber und der Entleiher. Diese können die Pflicht zur Dokumentation aber auch auf Dritte – auch auf den Arbeitnehmer -übertragen. Dann haben sie jedoch eine umfassende Kontrollpflicht. Außerdem müssen diese Dokumentationen sowie die Nachweise und Belege der Zahlung des Mindestlohnes einschließlich dessen Zusammensetzung in deutscher Sprache für die Dauer der Beschäftigung, maximal 2 Jahre, aufbewahrt werden. Die Zollbehörde kann die Aufbewahrung am Ort der Beschäftigung verlangen.

    5. Verstöße gegen das MiLoG

    Für die Kontrolle der Durchsetzung des MiLoG ist die Zollverwaltung zuständig. Diese untersteht bezüglich der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesfinanzdirektion. Die Zollverwaltung ist mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet. Sie hat ein Einsichtsrecht in alle Unterlagen. Außerdem kann sie jederzeit verdachts- und anlasslose Kontrollen durchführen.

    Werden vorsätzlich oder fahrlässig Verstöße gegen das MiLoG festgestellt, können Bußgelder auferlegt werden. Mit bis zu 30.000 € Bußgeld sind folgende Verstöße bewährt:

    Störung des Kontroll- und Prüfverfahrens durch fehlende Mitwirkung
    Nichtgewährung des Zutritts zum Geschäft/Grundstück
    Fehlende oder fehlerhafte Datenübermittlung
    fehlende oder fehlerhafte Anmeldung, Änderungsmeldung, Aufzeichnung
    Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht

    Bei Nichtzahlung des Mindestlohnes oder Beauftragung eines Unternehmers, der wissentlich Mindestlohn nicht zahlt, kann ein Bußgeld bis zu 500.000 € gefordert werden.

    Wer ein Bußgeld von wenigstens 2.500 € auferlegt bekommen hat, wird für eine angemessene Zeit bis zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich die Pflicht, sich ab einem Auftragswert ab 30.000 € eine Gewerbezentralregisterauskunft einzuholen.

    6. Fazit

    Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohn wird wohl für einige Branchen ein schweres Stück Arbeit, wenn man bedenkt, was alles beachtet werden muss. Für die betroffenen Arbeitnehmer ist es bestimmt, gut angemessen bezahlt zu werden. Ob es wirtschaftspolitisch sinnvoll ist, wird sich zeigen.

    Achtung: Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen. Quelle: Geschrieben am 05.12.2014 um 08:01 Uhr von Dana Lipka

  • Neue Facebook Gruppe mit internationalen Stellenangeboten

    Wir haben aufgrund der Vielzahl von Stellenangeboten im Ausland eine neue Gruppe bei Facebook gegründet. Dort können Sie in Zukunft unsere Angebote für das Ausland einsehen.

    https://www.facebook.com/groups/264587683736693/

  • Ab in die Sonne- Ihr neuer Arbeitsplatz

    Wir haben neue Starttermine für unser Portugalprojekt.

    Näheres finden Sie unter:

    https://akademie-bv.de/arbeitnehmer/aktuelle-stellenangebote/call-center-agent-in-dresden-ST258750

    wir freuen uns auf Ihren Anruf, oder Ihre Unterlagen.

    Ein Vermittlungsgutschein ist hierbei nicht nötig!!!!

  • Neueröffnung einer Filiale in Köln

    Im Zuge unserer Standorterweiterungen im Bundesgebiet, planen wir für den Standort Köln, die Eröffnung einer Filiale im 3. Quartal.

  • Neueröffnung einer Filiale in Hamburg

    Im Zuge unserer Standorterweiterungen im Bundesgebiet, planen wir für den Standort Hamburg, die Eröffnung einer Filiale im 3. Quartal.

  • Umschulung zur Industriekauffrau/mann

    Wir bereiten die nächste Umschulung vor

    INDUSTRIEKAUFFRAU/MANN IHK geprüft

    Beginn dieser Maßnahme ist der 03.02.2014 und dauert bis zum 08.02.2016 (24 Monate).
    Einstieg bis 4 Wochen nach Beginn möglich
    Abschluss: Industriekauffrau/mann IHK geprüft
    Zulassungsvoraussetzungen: mind. Hauptschulabschluss

    Diese Umschulung findet zum Teil bei uns im Hause statt, sowie bei ausgewählten Praktikumsträgern.

    Diese Maßnahme wird gefördert. Bei der Beantragung sind wir Ihnen natürlich behilflich.

    Sollten sie Fragen haben oder sich auf diese Umschulung bewerben wollen.

    unter

    Bildung@akademie-bv.de oder 0351 - 270464203