Aktivierungs- und Vermittlungsvereinbarung

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AFBV GmbH (Akademie für Bildung und Vermittlung),
Mügelner Straße 29 in 01237 Dresden,
Barbarossastraße 58 in 09112 Chemnitz,
Vahrenwalder Str. 269A in 30179 Hannover,
Telefon: 0351 - 270 464 0
Mail: Kontakt@akademie-bv.de

nachfolgend AFBV GmbH genannt
und
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nachfolgend Auftraggeber genannt
wird folgende Aktivierungs- und Vermittlungsvereinbarung geschlossen.

  1. Vermittlung/ Aktivierung

    Der Auftraggeber wählt die AFBV GmbH gem. §45 Abs.1 Nr.3 und Abs.7 SGB III, beziehungsweise nach §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §45 Abs.1 Nr.3 SGB III unter Vorlage des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) der zuständigen Stelle als Träger aus. Er erteilt der AFBV GmbH den Auftrag, unter Berücksichtigung seiner Wünsche einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Die AFBV GmbH verpflichtet sich, mit allen, dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten den Auftraggeber in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Vermittlung besteht jedoch nicht.

    Eine Beschäftigung gilt als vermittelt im Sinne dieser Vereinbarung, wenn unter Mitwirken der AFBV GmbH ein Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Arbeitgeber zustande kommt.

    Das Vermittlungsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Vermittlungsverhältnis ist jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail kündbar. Bereits entstandene Vergütungsansprüche der AFBV GmbH werden durch die Kündigung nicht berührt. Dies gilt auch, wenn ein Vermittlungserfolg auf Grund der während des Vermittlungsverhältnisses geleisteten Vermittlungsbemühungen erst nach der Kündigung eintritt.

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die AFBV GmbH über die der Gültigkeit des AVGS entgegenstehenden Umstände, insbesondere über den Eintritt der lt. AVGS zu dessen vorzeitiger Ungültigkeit führenden Ereignisse unverzüglich zu informieren und nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Beschäftigungsbeginn den Original AVGS und eine Kopie des Arbeitsvertrages an die AFBV GmbH unverzüglich zu überreichen.

    Der Anspruch auf die Vermittlungsvergütung entsteht, wenn infolge der Vermittlung von der AFBV GmbH ein Arbeitsvertrag und die Aufnahme der Beschäftigung zustande gekommen sind. Die Vermittlungsvergütung entsteht in Höhe des auf dem AVGS angegebenen Betrages jedoch mindestens in Höhe von 2000,00 EUR inkl. MwSt. und der darin genannten Zahlungsbedingungen. Bei Vorlage eines gültigen Original AVGS ist die Zahlung dieses Betrages bis zur Zahlung durch die Institution, welche den Vermittlungsgutschein ausgehändigt hat, gestundet.

    Sofern der Auftraggeber durch Verletzung der vorstehenden Pflichten oder sonst schuldhaft die Auszahlung des AVGS verhindert, ist die AFBV GmbH berechtigt, ihm die Vermittlungsvergütung in Höhe des auf dem AVGS angegebenen Betrages und dessen Zahlungsbedingungen in Rechnung zu stellen.

  2. Ausstellung Vermittlungsgutscheine / Vollmacht

    Der Auftraggeber bevollmächtigt die AFBV GmbH, die Ausstellung eines aktuellen - zur Auswahl eines Trägers gem. § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 2 SGB III oder eines Arbeitgebers gem. § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 SGB III berechtigenden - AVGS bei Bedarf zu beantragen. Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis zur Entgegennahme des AVGS und von Bescheiden der zuständigen Institution einschließlich der Bescheide zur Bewilligung oder Ablehnung der Teilnahme an der Maßnahme.

    Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis zur Einholung der Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung beim Arbeitgeber.

  3. Datenschutz

    Die AFBV GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Auftraggebers gem. § 298 SGB III Abs. 1 nur, soweit dies für die Aktivierungs- und Vermittlungstätigkeit nach diesem Vertrag erforderlich ist. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur zu diesem Zweck, was der Auftraggeber hiermit ausdrücklich genehmigt.

  4. Einverständniserklärung

    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, sich aktuelle Informationen aus dem Hause der AFBV GmbH wie zum Beispiel über Stellenangebote und Weiterbildungen zukommen zu lassen. Möglichkeiten der Übermittlung von aktuellen Stellen und Weiterbildungen sind neben dem Anruf, E-Mail und SMS.

    [ ] Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit per E-Mail und SMS informiert zu werden.

  5. Schlussbestimmung

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden mit Abschluss dieses Vertrages unwirksam. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, oder die Wirksamkeit durch einen später ein-tretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Bestimmungen dieses Vertrages ist Dresden.